Ab 2025: Wichtige Änderungen für elektronische Kassensysteme.
Ab dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmer mit elektronischen Kassensystemen dem Finanzamt über den Einsatz oder die Außerbetriebnahme ihrer Geräte eine elektronische Mitteilung zukommen lassen. Das hat das Bundesfinanzministerium in einem Schreiben vom 28. Juni 2024 bekannt gegeben.
Die Mitteilungspflicht gilt auch für gemietete oder geleaste Kassensysteme. Wer die Fristen nicht einhält, riskiert ein Bußgeld. Die neuen Anforderungen können eine Herausforderung für viele Unternehmer darstellen. Sie müssen sicherstellen, dass ihre elektronischen Kassensysteme den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und ihre Daten vor Manipulation schützen. Außerdem müssen sie die erforderlichen Mitteilungen an das Finanzamt erstellen und übermitteln.
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