Abschaltung der XML-RPC-Schnittstelle zur USt-IdNr.-Prüfung zum 30.11.2025 in Lexware
Wichtige Änderung für alle Unternehmen mit innergemeinschaftlichen Umsätzen:
Die bisher genutzte XML-RPC-Schnittstelle zur Prüfung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) wird zum 30. November 2025 vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) abgeschaltet.
Warum ist das relevant?
Unternehmen sind verpflichtet, bei innergemeinschaftlichen Lieferungen und Leistungen zu prüfen, ob ihr Geschäftspartner über eine gültige USt-IdNr. verfügt. Diese Prüfung dient als Nachweis gegenüber dem Finanzamt und schützt vor steuerlichen Risiken.
Was bedeutet das für Lexware Nutzer?
Die gute Nachricht: Die Prüfung und die Erstellung eines Prüfnachweises direkt aus Ihrem Lexware Programm heraus bleibt weiterhin möglich.
Allerdings ist bis zur offiziellen Auslieferung des entsprechenden Updates im Januar 2026 ein manueller Zwischenschritt notwendig.
So gehen Sie jetzt vor:
Um die USt-IdNr.-Prüfung weiterhin nutzen zu können, müssen Sie eine aktualisierte DLL-Datei in Ihrem System austauschen. So funktioniert’s:
Schritt-für-Schritt-Anleitung:
- Download der neuen DLL-Datei
Laden Sie die aktualisierte Datei über den bereitgestellten Link herunter. Die Datei liegt im ZIP-Format vor. - Datei extrahieren
- Rechtsklick auf die ZIP-Datei
- „Alle extrahieren“ wählen
- Zielverzeichnis auswählen (z. B. Desktop)
- Bestätigen
- Programmpfad öffnen
- Öffnen Sie Ihr Lexware Programm
- Klicken Sie auf „?“ → „Info“
- Wählen Sie „Programmpfad“, um den Installationsordner im Windows Explorer zu öffnen
- Lassen Sie dieses Fenster geöffnet
- DLL-Datei austauschen
- Schließen Sie Ihr Lexware Programm
- Kopieren Sie die extrahierte DLL-Datei in das geöffnete Programmverzeichnis
- Ersetzen Sie die bestehende Datei
- Wiederholen Sie den Vorgang auf allen betroffenen Arbeitsplätzen, an denen die USt-IdNr.-Prüfung durchgeführt wird.
Alternative: Manuelle Online-Prüfung
Für alle, die mit der Lexware Version 2025 arbeiten, ist die qualifizierte Bestätigung der USt-IdNr. nur noch online möglich. Nutzen Sie dazu die offizielle Webseite des Bundeszentralamts für Steuern für:
- Einfache Bestätigung: Prüfung der Gültigkeit einer USt-IdNr.
- Qualifizierte Bestätigung: Dokument zur Vorlage beim Finanzamt
Wichtig: Schriftliche oder telefonische Anfragen zur USt-IdNr.-Prüfung werden vom BZSt nicht mehr bearbeitet.
Fazit
Auch wenn die XML-RPC-Schnittstelle abgeschaltet wird, bleiben Sie mit Lexware weiterhin handlungsfähig. Mit dem manuellen Austausch der DLL-Datei sichern Sie Ihre Prozesse bis zum offiziellen Update im Januar 2026 ab. So stellen Sie sicher, dass Ihre innergemeinschaftlichen Geschäfte auch weiterhin rechtssicher abgewickelt werden können.
