Änderung für land- und forstwirtschatliche Betriebe, die den Durchschnittsatz bei der Umsatzsteuer anwenden
Ab heute, dem 6. Dezember 2024, gibt es eine wichtige Änderung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, die die Durchschnittssätze nach § 24 UStG anwenden. Der Durchschnittssatz sinkt von bisher 9,0% auf nunmehr 8,4%.
Hintergrund der Änderung
Diese unterjährige Steuersatzänderung resultiert aus der Verkündung des Jahressteuergesetzes 2024 im Bundesgesetzblatt vom 5. Dezember 2024 (Teil I Nr. 387). Die Regelung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Ursprünglich war geplant, die Steuersatzsenkung bereits durch das Wachstumschancengesetz zum 1. Januar 2024 in Kraft treten zu lassen. Aufgrund von Verzögerungen im Gesetzgebungsverfahren wurde dies jedoch erst Ende März 2024 abgeschlossen.
Weitere Absenkung zum 1. Januar 2025
Besonders ärgerlich ist, dass der auf 8,4 % abgesenkte Steuersatz nur für wenige Tage gilt. Bereits zum 1. Januar 2025 erfolgt eine weitere Absenkung auf dann 7,8 %. Man könnte sich fragen, ob die verantwortlichen Politiker vielleicht zu viel Glühwein auf dem Weihnachtsmarkt getrunken haben. 😉
Anpassungen in der Rechnungsstellung
Bei der Rechnungsstellung in Lexware werden die Steuersätze über die Warengruppen hinterlegt. Hier müssen gegebenenfalls entsprechende Anpassungen vorgenommen werden. Selbstverständlich stehen wir unseren Kunden wie gewohnt gerne zur Verfügung, um bei diesen Anpassungen zu helfen.