Aktivrente für Altersrentner in Lexware korrekt abrechnen
Mit dem Aktivrentengesetz 2026 wurde erstmals ein steuerlicher Freibetrag für sozialversicherungspflichtige Einnahmen aus nichtselbstständiger Beschäftigung eingeführt. Damit profitieren arbeitende Altersrentner künftig von bis zu 2.000 Euro steuerfrei pro Monat.
Nach Veröffentlichung der neuen BMF‑FAQ zur Aktivrente am 06.02.2026 werden die notwendigen Programmänderungen in einem der kommenden Updates bereitgestellt. Im Folgenden zeigen wir, was Arbeitgeber und Lohnbüros jetzt wissen müssen.
Was ist die Aktivrente? – Der Hintergrund
Der neu geschaffene Freibetrag nach § 3 Nr. 21 EStG ermöglicht es Altersrentnern, monatlich 2.000 Euro steuerfrei aus einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis zu erhalten.
Wichtig: Die Steuerfreiheit wird bereits im Lohnsteuer-Abzugsverfahren berücksichtigt. Das bedeutet, sie wirkt sich direkt in der Gehaltsabrechnung aus – ohne dass Arbeitnehmer dafür einen Antrag beim Finanzamt stellen müssen.
Voraussetzungen für die Aktivrente
Damit der Freibetrag angewendet werden darf, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
✔️ Erreichen der Regelaltersgrenze
Der Arbeitnehmer muss die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben. Aktuell bedeutet das die Vollendung des 67. Lebensjahres.
✔️ Gültig ab dem Folgemonat
Die Begünstigung gilt erst ab dem Monat nach Erreichen der Regelaltersgrenze.
✔️ Unabhängig vom Rentenbezug
Es spielt keine Rolle, ob tatsächlich eine Altersrente bezogen wird oder der Rentenbeginn aufgeschoben wurde.
✔️ Steuerklasse VI nur mit Arbeitgeberbestätigung
Möchte ein Arbeitnehmer den Freibetrag in einem Arbeitsverhältnis mit Steuerklasse VI nutzen, muss er bestätigen, dass der Freibetrag nicht bereits in einem anderen Beschäftigungsverhältnis angewendet wird. Diese Erklärung ist vom Arbeitgeber zum Lohnkonto zu nehmen.
Das ist besonders relevant für:
- Betriebsrentner
- Pensionäre (z. B. Beamtenversorgung), die für ihre Pension die Steuerklasse nicht ändern möchten.
Wichtiger Hinweis zur Sozialversicherung
Auch wenn bis zu 2.000 Euro steuerfrei sind, bleiben die Einnahmen sozialversicherungspflichtig:
- Krankenversicherung: Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge
- Pflegeversicherung: Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge
- Rentenversicherung: nur Arbeitgeber zahlt
- Arbeitslosenversicherung: nur Arbeitgeber zahlt
Welche Beitragsgruppen sind möglich?
Für Mitarbeiter, die bereits die Regelaltersgrenze erreicht haben und in einer der folgenden Beitragsgruppen erfasst sind:
- RV = 1 (voller Beitrag)
- RV = 3 (halber Beitrag)
… kann die Aktivrente aktiviert und abgerechnet werden.

So rechnen Sie die Aktivrente in Lexware ab
1. Checkbox „Aktivrente“ aktivieren
Im Mitarbeiterstamm aktivieren Sie die neue Option „Aktivrente“.

Hinweis:
Wenn die Checkbox nicht sichtbar oder deaktiviert ist, liegt einer der folgenden Gründe vor:
- Regelaltersgrenze wurde noch nicht erreicht
- Beitragsgruppe ist nicht geeignet (RV ≠ 1 oder 3)
2. Lohnabrechnung wie gewohnt durchführen
Nach Aktivierung der Funktion geben Sie die Entgeltbestandteile wie üblich ein.
Darstellung auf der Lohnabrechnung
Bei der Berechnung der Lohnsteuer berücksichtigt Lexware automatisch:
- monatlicher Freibetrag: 2.000 Euro
→ unabhängig von der Steuerklasse - Besteuerung erst für Beträge, die über 2.000 Euro hinausgehen
Zusätzlich wird wie gewohnt der Grundfreibetrag einbezogen
→ 2026 beträgt dieser 12.348 Euro pro Jahr.
Sollten Sie hierzu Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne direkt unter lexware@sgb-it.de
