Entgelbescheingungsverordung ab den 01.07.2013 – Auswirkung auf die Lohnabrechnung
Die Entgeltbescheinigungsverordnung, die für alle Arbeitgeber ab 01.07.2013 bindend ist, normiert die Inhalte der Lohnabrechnung. Weil die Entgeltbescheinigung auch als Nachweis gegenüber Sozialleistungsträgern dient, soll dadurch die Einheitlichkeit der Lohnabrechungen bundesweit sichergestellt werden. Verbindlich festgelegt ist, unter anderem, was unter ‚Gesamtbrutto‘, ‚Auszahlungsbetrag‘ und ‚Nettoentgelt‘ zu verstehen ist. Umsetzung im Programm: Damit die Lohnabrechnung den Vorgaben…
