Corona Krise – welche Hilfen gibt es aktuell für Unternehmen

Die wirtschaftlichen Folgen für viele Unternehmen sind aktuell in dieser dynamischen Entwicklung noch gar nicht absehbar. Einige Unternehmen stellen sich die Frage wie diese Krise wirtschaftlich überstanden werden kann. Der Bund und das Land haben umfangreiche Unterstützungen angekündigt, doch was gibt es aktuell wirklich und wie kann es beantragt werden?

Die erste und schnellste Möglichkeit für eine Unterstützung ist sicherlich das Kurzarbeitergeld (KUG), das direkt bei der Bundesagentur für Arbeit online beantragt werden kann und nicht zurückgezahlt werden muss. Die Hürden wurden bereits gesenkt und auch eine rückwirkende Beantragung ist möglich. Alle Infos zum Kurzarbeitergeld finden Sie auf folgender Webseite (wie KUG in Lexware abgerechnet wird, finden Sie weiter unten in dem vorherigen Blogeintrag):

https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-bei-entgeltausfall

Die KfW hat auch bereits eine Sonderseite für Corona Hilfe online geschaltet und beschreibt die Möglichkeiten für Übergangskredite oder Bürgschaften. In der Regel werden diese Maßnahmen über die Hausbanken angezapft. Daher sollten Sie auch umgehend Kontakt zu Ihrer Hausbank suchen wenn sich hier Bedarf anzeigt. Die KfW Seite für Corona Hilfen können Sie hier aufrufen:

https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html

Für das Land Schleswig Holstein haben die Bürgschaftsbank, MBG und die Förderbank IB.SH eine Infoblatt mit weiteren Informationen und Ansprechpartnern online gestellt.

Die Landesregierung hat weiterhin gestern, am 16.03.2020, einen Erlass zu steuerlichen Maßnahmen zur Unterstützung von betroffenen Unternehmen veröffentlicht. Hierbei geht es vor allem um Anpassung der Vorauszahlungen, Stundungen und Vollstreckungsmaßnahmen.

Zusätzlich bieten die jeweiligen Industrie und Handelskammern (IHK), sowie die Handwerkskammern entsprechende Beratungen und Hilfestellungen an.

Das Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz bereitet aktuell eine gesetzliche Regelung zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht vor, um Unternehmen zu schützen, die infolge der Corona-Epidemie in eine finanzielle Schieflage geraten sind, da eine mögliche Bearbeitung von finanziellen Hilfen unter Umständen länger als die aktuelle drei Wochenfrist dauert.

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