Lexware Februar Update und Steuerfortentwicklungsgesetz

Entgegen der eigentlichen Planung steht das Lexware Februar Update vss. ab dem 11.02.2025 zur Verfügung.

Enthalten ist hier auch die Änderung der Lohnsteuertarife und Einkommenssteuertarife 2025 und 2026.

Die Lohn- und Einkommensteuertarife werden wie folgt angepasst, um die sogenannte kalte Progression auszugleichen:

  • Anhebung des integrierten Grundfreibetrags um 312 Euro auf 12.096 Euro im Jahr 2025 und ab 2026 um weitere 252 Euro auf 12.348 Euro,
  • Anhebung des steuerlichen Kinderfreibetrags für den Veranlagungszeitraum 2025 um 60 Euro auf 6.672 Euro und ab dem Veranlagungszeitraum 2026 Anhebung um 156 Euro auf 6.828 Euro. Die geänderten Kinderfreibeträge wirken sich lohnsteuerlich nur beim Solidaritätszuschlag und ggf. bei der Kirchensteuer aus.

Korrigiert werden

  • Mitarbeiter mit den Steuerklassen 1 bis 6 oder
  • Grenzgänger (ohne ELStAM) / Belgien.

Pauschal versteuerte Minijobber und ausgeschiedene Mitarbeiter werden bei der Korrektur nicht berücksichtigt. Die Steuerentlastung dieser Mitarbeiter erfolgt ggf. bei der Einkommensteuerveranlagung.

Wichtig: Die Neuberechnung und Korrekturabrechnung kann erst nach dem Monatswechsel in den Februar 2025 mit der Version 24.04./29.04. erfolgen. 
Wenn Mitarbeiter vor diesem Monatswechsel ausscheiden, wird die Steuerentlastung im Rahmen der ESt-Erklärung vom Finanzamt berücksichtigt.


Vorgehen

Mit dem ersten Monatswechsel, den Sie in der Version 24.04./29.04.durchführen, erhalten Sie den nachfolgenden Hinweis.
Klicken Sie auf die Schaltfläche ‚OK‘.
Dadurch wird der Korrekturlauf gestartet.

Wichtig: Die Neuberechnung kann einige Zeit dauern, brechen Sie den Vorgang nicht ab. Warten Sie, bis die Rückmeldung erscheint, dass der Monatswechsel erfolgreich durchgeführt wurde. 

Automatisch korrigierte Meldungen und Berichte

  • Lohnabrechnungen:
    Für jeden korrigierten Abrechnungsmonat wird eine neue Lohnabrechnung erstellt. Nachzahlungen werden im aktuellen Monat als Nettobezug berücksichtigt.
    Hinweis: Händigen Sie dem Mitarbeiter die korrigierten Lohnabrechnungen aus.
  • Lohnkonto:
    Auf dem Lohnkonto sind für die berichtigten Monate ‚Korrekturspalten‘ ausgewiesen.
  • LSt-Anmeldungen (LStA):
    Korrigierte Lohnsteuer-Anmeldungen eines Anmeldezeitraums werden für den ELSTER Versand bereitgestellt.
  • EEL-Meldungen:
    Meldungen zu Entgeltersatzleistungen wie Kind-Krank werden storniert und für den Versand neu erstellt.

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