Lexware Funktionssperren seit 15. Januar 2016

Bei abgelaufener Aktualitätsgarantie stehen wichtige Funktionen und Schnittstellen in Ihrer Lexware Software nicht mehr zur Verfügung, das gilt auch für die Bezieher der Aboversion, wenn die 2016er Software noch nicht installiert wurde. Folgend eine Liste mit Beispielhaften Funktionen die gesperrt werden:

ELSTER: Die elektronische Übermittlung Ihrer Daten an das Finanzamt ist nicht möglich (z.B. die Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldung oder Lohnsteuer).

ELStAM: Das ELStAM-Verfahren steht nicht zur Verfügung.

Zahlungsverkehr: Sie können weder Überweisungen (Papier, XML, HBCI) oder Lastschriften (XML, HBCI) ausführen noch Daueraufträge einrichten, Kontoauszüge abholen und abgleichen oder Zahlungsvorschlagslisten erstellen.

Schnittstellen: Der Im- und Export für DATEV, Lexware neue steuerkanzlei und Lexware büroservice komplett sowie der ASCII-Import funktionieren nicht. Außerdem ist in der Faktura der Import von Kunden-, Lieferanten- und Artikeldaten nicht aktiv.

EHUG: Die Veröffentlichung Ihrer offenlegungspflichtigen Unterlagen ist nicht möglich.

Mobil-Modus: Das Programm kann nicht auf einem Zweitrechner genutzt werden (nur in Lexware plus Versionen).

Services: Folgende Services sind deaktiviert:

  • Lexware mobile
  • Lexware USt.-ID-Prüfung
  • Lexware eRechnung
  • Lexware adress-check
  • Lexware poststelle
  • Lexware eBusiness (eShop-Schnittstelle)
  • Online-Frankierservice „Internetmarke“ der Deutschen Post AG

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