Lexware Juni Update 2014

Sicher weiterarbeiten: mit dem Lexware Juni-Update 2014

Am 1. Juni 2014 sind gesetzliche Änderungen in Kraft getreten, die Sie ab den Juli-Meldungen beachten müssen. Damit Sie weiterhin korrekt abrechnen, hat Lexware alle erforderlichen Änderungen in Ihre Entgeltabrechnungs-Software integriert. So sind Sie garantiert auf der sicheren Seite.

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Gesetzliche Änderungen

Zum 01. Juni eingeführt, spätestens zu den Juli-Meldungen Pflicht: neue Datensatzbeschreibungen

Bei den Sozialversicherungsmeldungen haben sich die Datensatzbeschreibungen einiger Datenbausteine geändert. Ab den Juli-Meldungen müssen diese Änderungen beachtet werden. Für Sie kein Problem, da Ihr Juni-Update alle neuen Datensatzbeschreibungen beinhaltet. Die korrekte Übermittlung läuft automatisch im Hintergrund.

Aktualisiert: das Formular Einkommensbescheinigung ALG II

Die amtlichen Formulare für die Lohn- und Gehaltsabrechnung werden in regelmäßigen Abständen angepasst. Diesmal ist die Einkommensbescheinigung für das Arbeitslosengeld II betroffen. Das neue Formular steht Ihnen nach Installation des Juni-Updates in Ihrer Software zur Verfügung.

Zum 01. Juni eingeführt, spätestens zu den Juli-Meldungen vorgeschrieben: die Prüfung der Gefahrtarifstellen auf Zulässigkeit

Die Meldung von ungültigen Gefahrtarifen führen bei den UV-Trägern immer wieder zu erheblichen Problemen. Aus diesem Grund haben die Spitzenverbände der Sozialversicherung zusätzliche Fehlerprüfungen eingeführt. Spätestens ab dem 1. Juni 2014 muss sichergestellt sein, dass bei Meldungen mit einem Zeitraumbeginn ab dem 1. Januar 2014 im Datenbaustein „Unfallversicherung“ Folgendes gewährleistet ist: Die Kombination aus Gefahrtarifstelle und zugehöriger Beitragsbetriebsnummer (BBNR-GTS) muss stimmen.

Damit Ihnen hier keine Fehler unterlaufen, enthält Ihre Software nun einen Assistenten, der die Unfallversicherungs-Stammdaten auf Zulässigkeit prüft. Diese Änderung betrifft Sozialversicherungsmeldungen ab Juli 2014.

Bestens gerüstet für die Zukunft: mit dem elektronisch unterstützten Betriebsprüferexport (euBP)

Bereits zum 1. Januar 2012 wurde der euBP in der Sozialversicherung eingeführt. Nachdem das Verfahren im Jahr 2013 im Pilotbetrieb erprobt wurde, startet ab 2014 der Echtbetrieb. Die Teilnahme am euBP ist für Sie als Arbeitgeber noch optional, sie wird aber in absehbarer Zeit Pflicht werden. Damit Sie die Vorteile des neuen Verfahrens bereits jetzt nutzen können, haben wir diese Funktion in Ihre Software eingebaut. So stehen Ihnen alle Wege offen.

Top-Kundenwunsch integriert:

Schön übersichtlich: die neu gestaltete Zahlungsliste

Mit der Einführung der SEPA-Zahlungsverfahren ist die Zahlungsliste aufgrund der Zahlenkolonnen von IBAN und BIC wesentlich umfangreicher geworden. Auf vielfachen Kundenwunsch hat Lexware die Darstellung der einzelnen Rubriken für Sie optimiert.

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