Lexware meldecenter

Wie schon im letzten Jahr bei den Lexware vor Ort Veranstalltungen angekündigt, wird aufgrund von rechtlichen Anforderungen eine Identifizierung der Nutzer des Lexware Meldecenters auf substanziellem Niveau notwendig. Dieser Prozess wird mit dem Lexware April Update angestoßen und Sie erhalten eine entsprechende Meldung/Hinweis im Programm. Was heißt das nun konkret?

Hintergrund ist hier, das rechtlich die Person die die Meldungen versendet auch wirklich idenifziert wurde. Hierfür ist eine Identifizierung dieser Person mittels eins Ausweisdokuments notwendig. Das wird in diesem Fall durch den Dienstleister IDnow erfolgen und ist für die Lexware Anwender kostenfrei. Sie benötigen hierzu lediglich ein Smartphone und ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass).

Sobald Sie den Hinweis im Lexware (Lohn) Programm erhalten, kann der Prozess ganz einfach über den Menüpunkt “Extras” -> “meldecenter Sozialversicherung” -> “Sendeassistent” gestartet werden. Bitte starten Sie diesen Prozess auch nur über diesen Weg!

Aufgrund der gestzlichen Identifizierungspflicht, können wir als Dienstleister diesen Prozess nicht für Sie durchführen! Stehen aber bei technischen Fragen natürlich gerne zur Verfügung.

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