Lexware Update Januar 2026: Sofortmeldung mit Meldegrund 20 erstellen
Hintergrund
Mit dem 5. Änderungsgesetz zum Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung (SchwarzArbG) wurde der Katalog der sofortmeldepflichtigen Branchen angepasst:
- Neu ab 2026:
- Friseur- und Kosmetikgewerbe sowie plattformbasierende Lieferdienste sind jetzt sofortmeldepflichtig.
- Streichungen:
- Forstwirtschaft und Fleischerhandwerk entfallen aus dem Katalog (Streichung des Fleischerhandwerks ist auf fünf Jahre befristet).
Rechtsgrundlage: § 28a Abs. 4 SGB IV
Arbeitgeber müssen den Tag des Beginns eines Beschäftigungsverhältnisses spätestens bei dessen Aufnahme an die Datenstelle der Rentenversicherung melden.
Branchen mit Sofortmeldepflicht
- Baugewerbe
- Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe
- Personenbeförderungsgewerbe
- Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe
- Plattformbasierende Lieferdienste (neu)
- Schaustellergewerbe
- Gebäudereinigung
- Messe- und Ausstellungsaufbau
- Fleischwirtschaft (außer Fleischerhandwerk)
- Prostitutionsgewerbe
- Wach- und Sicherheitsgewerbe
- Friseur- und Kosmetikgewerbe (neu)
Wichtig: Verspätete Sofortmeldungen können ein Bußgeld nach § 111 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV auslösen. Den Nachweis über den Versand führen Sie über das Verarbeitungsprotokoll.
Hinweise für Arbeitgeber
- Die Sofortmeldung ersetzt nicht die SV-Anmeldung mit Meldegrund „10“ (innerhalb von 6 Wochen).
- Arbeitnehmer müssen Ausweispapiere mitführen (§ 2a Abs. 2 SchwarzArbG).
- Meldepflicht gilt auch für ausländische Unternehmen mit Beschäftigten in Deutschland (§ 16 MiLoG).
- Meldung erfolgt ausschließlich elektronisch.
Lexware lohn+gehalt – Vorgehen
Nach Installation des Updates Januar 2026:
- Firmenassistent
- Prüfen, ob die Firma zu den sofortmeldepflichtigen Branchen gehört.
- Option „Sofortmeldepflicht“ auf Ja setzen.

- Mitarbeiterassistent
- Mindestangaben erfassen:
- Name, Vorname
- Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsland
- Eintrittsdatum
- Sozialversicherungsnummer (alternativ über Abfrage bei der DRV)
- Personengruppe, Tätigkeit

- Mindestangaben erfassen:
- Automatischer Versand
- Lexware erstellt automatisch die SV-Meldung mit Meldegrund 20 – Sofortmeldung bei Aufnahme einer Beschäftigung.
- Empfehlung: Sofort versenden, um Bußgelder zu vermeiden.
- Bei Änderungen (z. B. Eintrittsdatum) wird automatisch eine Storno- und neue Meldung erzeugt.
Tipp: Über „Alle offenen Sofortmeldungen jetzt versenden“ starten Sie den Sendeassistenten direkt.

Ausblick
Ab 2027 können Sofortmeldungen unabhängig vom Update auch nach dem 31.12. versendet werden.
