Lohnsteuer-Jahresausgleich mit Lexware
Lohnsteuer-Jahresausgleich durch den Arbeitgeber ab der Programm-Version 2024
Der Lohnsteuer-Jahresausgleich durch den Arbeitgeber ist in § 42b EStG geregelt. Diese Norm legt fest, ob ein Arbeitgeber den Lohnsteuer-Jahresausgleich durchführen muss (mindestens 10 steuerpflichtige Arbeitnehmer am 31.12.) oder durchführen kann (weniger als 10 Arbeitnehmer am 31.12). Die Summe der monatlich einbehaltenen Lohnsteuerabzugsbeträge entspricht möglicherweise nicht der Jahreslohnsteuer für den Arbeitslohn. Ursachen hierfür können Änderungen in den persönlichen Verhältnissen des Arbeitnehmers oder Lohnschwankungen sein.
Beim LSt.-Jahresausgleich wird die Jahreslohnsteuer mit der Summe der abgeführten Monatslohnsteuerbeträge verglichen. Übersteigt die Summe der abgeführten monatlichen Lohnsteuerbeträge die Jahreslohnsteuer, erstattet der Arbeitgeber die übersteigenden Steuerabzugsbeträge. Ergibt sich ein Lohnsteuer-Fehlbetrag, muss der Arbeitgeber keinen „negativen Jahresausgleich“ durchführen. Die Nachforderung von zu wenig einbehaltener Lohnsteuer erfolgt durch das Finanzamt.
Voraussetzungen für den Lohnsteuer-Jahresausgleich
Wenn der Arbeitgeber den Lohnsteuer-Jahresausgleich durchführen muss, bedeutet dies nicht automatisch, dass auch für jeden Mitarbeiter der Ausgleich durchgeführt werden darf. In § 42b Abs. 1 Satz 3 EStG sind Ausschlusskriterien festgelegt, in welchen Fällen kein Lohnsteuer-Jahresausgleich durchgeführt werden darf. Der Ausgleich kann auch für beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer durchgeführt werden. Wenn sich die Anzahl der zu berücksichtigenden Kinder in der Pflegeversicherung ändert, ist kein Lohnsteuer-Jahresausgleich möglich.
Wichtig: In Lexware lohn+gehalt darf der Lohnsteuer-Jahresausgleich nur durchgeführt werden, wenn die Abrechnungen für das gesamte Jahr mit dem Programm erstellt wurden. Im Abrechnungsmonat Dezember 2024 kommt eine neue Steuerberechnung zur Anwendung, der einen höheren Grundfreibetrag und höhere Kinderfreibeträge berücksichtigt.
Vorgehen im Programm
Der Lohnsteuer-Jahresausgleich kann im Abrechnungsmonat Dezember durchgeführt werden. Lexware lohn+gehalt prüft die Voraussetzungen und markiert Mitarbeiter, bei denen keine Ausschlusskriterien festgestellt wurden. Zur Durchführung rufen Sie den Menüpunkt ‚Extras – Lohnsteuer-Jahresausgleich‘ auf. Mitarbeiter, die die Voraussetzungen erfüllen, sind grün markiert. Grau hinterlegt sind Mitarbeiter, bei denen ein Ausschlusskriterium festgestellt wurde.

Hinweis: Wenn Sie für einzelne Mitarbeiter keinen Jahresausgleich durchführen möchten, entfernen Sie die Markierung durch Anklicken der Check-Box. Sie können auch Mitarbeiter auswählen, die vom Programm nicht aktiviert wurden, müssen dabei aber die Ausschlusskriterien prüfen. Der Arbeitgeber haftet für zu Unrecht erstattete Steuerabzugsbeträge.
Dokumentation auf der Lohnabrechnung
Aus der Berechnung kann sich eine Erstattung oder Nachzahlung der Lohnsteuer ergeben. Für die gewählten Mitarbeiter werden die Differenzen mit den Steuerabzügen des Monats Dezember verrechnet. Die Lohnabrechnung enthält den Vermerk: ‚Der Lohnsteuer-Jahresausgleich wurde durchgeführt‘.
Dokumentation auf dem Lohnkonto
Auf der letzten Seite des Lohnkontos werden die Beträge für Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag detailliert aufgeführt. Das Lohnkonto enthält den Vermerk: ‚Der Lohnsteuer-Jahresausgleich wurde durchgeführt. Der Unterschiedsbetrag ist einbehalten/erstattet‘.
Lohnsteuer-Jahresausgleich rückgängig machen
Im Abrechnungsmonat Dezember: Wenn Sie versehentlich einen LSt.-Jahresausgleich durchgeführt oder versäumt haben, können Sie die Auswahl der Mitarbeiter korrigieren. Rufen Sie dazu das Menü ‚Extras – Lohnsteuer-Jahresausgleich‘ auf und ändern Sie die Markierung der Mitarbeiter.
Im Folgejahr: Nach dem Versand der Lohnsteuerbescheinigung darf die Auswahl zum Lohnsteuer-Jahresausgleich nicht mehr rückgängig gemacht werden. Die Programmfunktion steht nur bis zum Januar des Folgejahres zur Verfügung, sofern der Versand der Lohnsteuerbescheinigung verneint wurde. Im Februar wird der Versand der Lohnsteuerbescheinigung regelmäßig angenommen, eine Änderung ist dann nicht mehr möglich.
In dem folgenden Video wird gezeigt, wie Sie den Lohnsteuerjahresausgleich erfolgreich umsetzen:
