Meldepflicht von Kassensystemen ab dem 01.01.2025

Ab dem 1. Januar 2025 tratt eine neue Meldepflicht für Kassensysteme in Kraft. Diese Regelung betrifft alle Unternehmen, die elektronische Kassensysteme nutzen, einschließlich Registrierkassen, Waagen mit Kassenfunktion und ähnliche Geräte. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat in einem Schreiben vom 28. Juni 2024 (Az. IV D 2 – S 0316-a/19/10011:009) die Details dieser Verpflichtung bekannt gegeben.

Was muss gemeldet werden?

Die Mitteilung an das Finanzamt muss elektronisch über das Portal MeinELSTER oder die ERiC-Schnittstelle erfolgen. Folgende Informationen sind unter anderem zu übermitteln:

  • Art des Kassensystems
  • Seriennummer der Kasse
  • Zertifikat der technischen Sicherheitseinrichtung (TSE)
  • Datum der Anschaffung oder Inbetriebnahme

Für vor dem 1. Juli 2025 angeschaffte elektronische Aufzeichnungssysteme ist die Mitteilung bis zum 31. Juli 2025 zu erledigen. Werden elektronische Aufzeichnungssysteme nach dem 1. Juli 2025 angeschafft, sind diese innerhalb eines Monats nach der Anschaffung dem Finanzamt mitzuteilen. Gleiches gilt für die Außerbetriebnahme.

Wichtige Schritte zur Umsetzung

Um die neuen Anforderungen in Zusammenhang mit der Kassenfunktion in der Lexware warenwirtschaft premium zu erfüllen, sollten Sie folgende Schritte beachten:

  1. Update Januar 2025 einspielen: Mit dem Update vom Januar 2025 (Version 25.01) wurden Optimierungen vorgenommen, die bei der Ermittlung der Kassendaten und der Bereitstellung der Daten zur Kassenmeldepflicht unterstützen. Es ist wichtig, dieses Update vor weiteren Schritten zu installieren.
  2. Erstellen eines „Elster-Kontaktes“ über das efsta-Portal: Nach der Installation des Updates muss Ihr efsta-Portal aufgerufen und der zukünftige Elster-Kontakt hinterlegt werden. Dies ist zwingend erforderlich für die Bereitstellung der notwendigen Daten zur Meldung per E-Mail. Efsta bietet die Erstellung eines XML-Exports für alle in Deutschland ansässigen Unternehmen an. Die exportierte Datei muss anschließend in das Elster-Programm (MeinELSTER) importiert werden.

Wichtig: Achten Sie darauf, dass als Elster-Kontakt ein Verteiler oder eine E-Mail-Adresse genutzt wird, die z.B. nach Ausscheiden von MitarbeiterInnen weiter erreichbar ist.

Weitere Informationen und Unterstützung

Das Bundesfinanzministerium stellt eine Ausfüllhilfe zur Verfügung, die weitere Informationen zu den zu übermittelnden Daten enthält. Weitere ausführliche Informationen hat Lexware für Sie zusammengestellt. Bei Fragen zur Thematik sollten Sie sich auch an Ihr Steuerbüro wenden.

Fazit

Die neue Meldepflicht für Kassensysteme ab dem 1. Januar 2025 stellt einen weiteren Schritt zur Digitalisierung und Transparenz im Steuersystem dar. Unternehmen sollten die Fristen im Auge behalten und ihre Kassensysteme rechtzeitig anmelden.

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