Mini One Stop Shop – MOSS mit Lexware

Seit Januar 2015 müssen für bestimmte elektronische Dienstleistungen die an eine Privatpersonen im EU-Ausland erbracht werden, die Rechnung mit dem Steuersatz des Empfängerlandes erstellt werden.

Eigentlich müssten Sie daher in jedem dieser Empfängerländer eine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben. Das neue Verfahren “MOSS” (Mini One Stop Shop) erleichtert allerdings die Umsetzung der neuen Richtlinie. Sie müssen sich dazu lediglich einmal bei der Registrierungsstelle anmelden ->

https://www.elsteronline.de/bportal/Oeffentlich.tax

Anschließend geben Sie dort spätestens am 20. nach Quartalsende eine elektronische Meldung nach amtlich vorgeschriebenem Format ab, die alle obengenannten Umsätze an Privatpersonen innerhalb der EU enthält.

Lexware hat hierfür eine sehr gute Übersicht erstellt:

http://www.lexware.de/buchhaltung-und-steuern/umsatzsteuer-2015-neue-meldepflicht-fuer-elektronisch-erbrachte-Dienstleistungen

 

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