Neuer Mindestlohn seit dem 01.07.2021

Seit dem 1. Juli liegt der bundesweite Mindestlohn bei 9,60 € brutto und wird auch im nächsten Jahr weiter steigen. Auch Tarifverträge dürfen kein geringeres Entgelt vorsehen und sind damit an die Vorgaben der Mindestlohnkommission gebunden. Seit 2020 gelten auch die allgemeinen Mindestlöhne für Auszubildende, dies ist im Berufsbildungsgesetzt (BBiG) geregelt. Es gibt auch Ausnahmen für den Mindestlohn, so besteht diese z.B. nicht für minderjährige ohne Berufsabschluss.

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