Zum Jahreswechsel 2020 ändern sich die Rechengrößen in der Sozialversicherung und außerdem bringen das Jahressteuergesetz 2019 und das Bürokratieentlastungsgesetz (fragen Sie sich nur nicht, wer entlastet werden soll :-) ) verschiedene Neuerungen mit sich. Nutzen Sie unsere Lexware vor Ort Veranstaltung um sich hier umgehend und rechtzeitig zu informieren.
Folgende Punkte sind dabei relevant:
- Neue Rechengrößen in der Sozialversicherung
- Jahresarbeitsentgeltgrenze steigt
- Änderung des Mindestlohn
- Änderung der amtlichen Werte für Verpflegung und Unterkünfte
- Lohnsteuerpauschalierung für Teilzeit- und geringfügig Beschäftigte
- Anhebung des Freibetrages für betriebliche Gesundheitsförderung
- Einführung einer elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
- und div. andere Änderungen
Wichtig: Die meisten Änderungen sind noch nicht final beschlossen, deshalb sind Abweichungen und Änderungen auch hier noch möglich.