Änderung der Umlagesätze beim Minijob – Knappschaft

Zum 01. Oktober ändern sich die Umlagesätze bei den geringfügig Beschäftigten im Minijob. Folgende Anpassung sind erfolgt: Umlage U1 (Krankheit) von 0,9% auf neu 1,0% Umlage U2 (Mutterschaft) von 0,19% auf neu 0,39% Wenn Sie das eService Personal in Lexware abonniert haben, werden die Änderungen automatisch in Ihre Lexwareanwendung übernommen, ansonsten passen Sie die Umlagesätze…

Umlagesätze und Abgaben für Minijobs

Das muss für Minijobs in 2019 gezahlt werden Die Abgaben für Arbeitgeber und Minijobber bleiben im Jahr 2019 unverändert. Für Minijobs im gewerblichen Bereich fallen weiterhin die folgenden Abgaben an die Knappschaft an (die Pauschsteuer wird auch an die Knappschaft abgeführt und nicht ans Finanzamt): 13,00 % Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung 15,00 % Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung (Arbeitgeberanteil) 3,60…

Neue Umlagesätze bei der Knappschaft / Minijob ab 01.09.2015

Ab dem 1. September werden die beiden Umlagesätze bei der Knappschaft Bahn See (Minijob Zentrale) angepasst. Die Erstattungsleistungen bleiben dabei unverändert (80 Prozent bei U1 (Krankheit) und 100 Prozent bei U2 (Schwangerschaft). Die Umlagesätze ab 01. September 2015 betragen: Umlage 1 (U1): 1,00 Prozent (aktuell 0,70 Prozent) Umlage 2 (U2): 0,30 Prozent (aktuell 0,24 Prozent)…