Neues über Mini- und Midijobs ab 01.10.2022
Die Anhebung des Mindestlohns auf 12 € /Std. ab dem 01.10.2022 hat den GKV-Spitzenverband auf den Plan gerufen. Ab dem Zeitpunkt gelten neue Regelungen, die Auswirkung auf die Abrechnung und das Meldewesen bei zwei Beschäftigungsformen haben: geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob) und den sog. Übergangsbereich (Midijob). Bei der Einführung neuer monatlicher Entgeltgrenzen i.H.v, 520 €/1.600 €…