Mini One Stop Shop – MOSS mit Lexware

Seit Januar 2015 müssen für bestimmte elektronische Dienstleistungen die an eine Privatpersonen im EU-Ausland erbracht werden, die Rechnung mit dem Steuersatz des Empfängerlandes erstellt werden. Eigentlich müssten Sie daher in jedem dieser Empfängerländer eine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben. Das neue Verfahren “MOSS” (Mini One Stop Shop) erleichtert allerdings die Umsetzung der neuen Richtlinie. Sie müssen sich dazu lediglich einmal bei der…