Beschränkt steuerpflichtig ab 2020 im ELSTAM Verfahren

Das BMF informiert mit Ihrem Schreiben vom 07.11.2019 das zum 01.01.2020 der Abruf der Lohnsteuerabzugsmerkmale über das ELStAM Verfahren zu erfolgen ist. Hintergrund, beschränkt steuerpflichtig: Nur natürliche Personen können beschränkt steuerpflichtig sein und sind meist Arbeitnehmer die in Deutschland keinen Wohnsitz und keinen gewöhnlichen Aufenthalt haben. Der gewöhnlichen Aufenthalt beginnt in der Regel dann, wenn…