Umlagesätze und Abgaben für Minijobs

Das muss für Minijobs in 2019 gezahlt werden

Die Abgaben für Arbeitgeber und Minijobber bleiben im Jahr 2019 unverändert. Für Minijobs im gewerblichen Bereich fallen weiterhin die folgenden Abgaben an die Knappschaft an (die Pauschsteuer wird auch an die Knappschaft abgeführt und nicht ans Finanzamt):

13,00 % Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung
15,00 % Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung (Arbeitgeberanteil)
3,60 % Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung bei Rentenversicherungspflicht
0,90 % Ausgleich für Aufwendungen bei Krankheit (Umlage 1)
0,24 % Ausgleich für Aufwendungen bei Mutterschaft (Umlage 2)
0,06 % Umlage für den Fall der Insolvenz
2,00 % Einheitliche Pauschsteuer

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