Unbedenklichkeitsbescheinigung elektronisch anfordern – das gilt für Arbeitgeber

Seit der Einführung des 8. SGB‑IV‑Änderungsgesetzes wird die Beantragung der Unbedenklichkeitsbescheinigung (UBB) Schritt für Schritt digitalisiert. Ziel ist es, Arbeitgeber, Sozialversicherungsträger und Behörden zu entlasten und Prozesse zu vereinfachen. Doch was bedeutet das konkret für Unternehmen – und wie funktioniert die elektronische Anforderung in der Praxis?


Was ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung?

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung bestätigt, dass ein Arbeitgeber seinen sozialversicherungsrechtlichen Verpflichtungen nachkommt und insbesondere:

  • Beiträge zur Sozialversicherung ordnungsgemäß abführt
  • keine Zahlungsrückstände bei Krankenkassen oder Berufsgenossenschaften bestehen

Sie wird häufig benötigt bei:

  • öffentlichen Ausschreibungen
  • Werk- und Dienstleistungsverträgen
  • Nachweisen gegenüber Auftraggebern oder Behörden

Gesetzlicher Hintergrund: Elektronische UBB ab 2024

Mit dem 8. Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) wurde festgelegt, dass Arbeitgeber Unbedenklichkeitsbescheinigungen grundsätzlich elektronisch anfordern sollen.

✅ Seit 01.01.2024 gilt:

  • Die Anforderung erfolgt elektronisch
  • Der Antrag wird direkt an die jeweilige Einzugsstelle übermittelt
    (z. B. Krankenkassen oder Berufsgenossenschaften)
  • Die Rückmeldung erfolgt ebenfalls digital an den Arbeitgeber

Rechtsgrundlage ist § 108b SGB IV, der den elektronischen Datenaustausch verbindlich regelt.


Wie wird die elektronische Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragt?

Option 1: Über ein systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm

Langfristig sollen Arbeitgeber die UBB direkt aus ihrer Lohnsoftware heraus anfordern können.

👉 Wichtig:
In Lexware lohn+gehalt ist die elektronische Anforderung aktuell noch nicht verfügbar, da die UBB derzeit keine Pflichtanwendung der ITSG ist.


Option 2: Über das SV‑Meldeportal (derzeit empfohlener Weg)

Seit dem 05.09.2024 können Arbeitgeber die Unbedenklichkeitsbescheinigung über das SV‑Meldeportal beantragen.
Diese Lösung steht allen Unternehmen unabhängig von der eingesetzten Lohnsoftware zur Verfügung.

Im SV‑Meldeportal haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Einmalige Unbedenklichkeitsbescheinigung anfordern
  • Abonnement einrichten
    • monatlich
    • vierteljährlich
    • halbjährlich

Die Bescheinigung wird nach Prüfung elektronisch im Portal bereitgestellt.

Eine ausführliche Übersicht zum Ablauf bietet auch Lexware in seinem Fachbeitrag zur elektronischen Unbedenklichkeitsbescheinigung.


Welche Einzugsstellen sind beteiligt?

Die elektronische UBB kann unter anderem beantragt werden bei:

  • gesetzlichen Krankenkassen
  • Berufsgenossenschaften
  • weiteren Sozialversicherungsträgern

Je nach Anwendungsfall kann es erforderlich sein, mehrere Bescheinigungen von unterschiedlichen Stellen einzuholen.


Fazit

Die elektronische Unbedenklichkeitsbescheinigung ist ein weiterer Schritt in Richtung digitale Sozialversicherung. Auch wenn die direkte Anforderung aus Lexware lohn+gehalt aktuell noch nicht möglich ist, steht Arbeitgebern mit dem SV‑Meldeportal bereits heute ein funktionierender und rechtssicherer Weg zur Verfügung.

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