|

Verification of Payee – Was sich ab Oktober 2025 im Zahlungsverkehr ändert

Ab dem 5. Oktober 2025 tritt eine neue EU-Verordnung in Kraft, die den Zahlungsverkehr im SEPA-Raum grundlegend verändert. Mit der Einführung des „Verification of Payee“ (VoP) wird der Name des Zahlungsempfängers verpflichtend mit der IBAN abgeglichen – ein Schritt, der mehr Sicherheit und Transparenz verspricht.

🔍 Was ist Verification of Payee?

„Verification of Payee“ ist ein Prüfverfahren, das Banken vor der Ausführung einer SEPA-Überweisung durchführen müssen. Dabei wird kontrolliert, ob der angegebene Name des Empfängers mit der IBAN übereinstimmt. Ziel ist es, Fehlüberweisungen zu vermeiden und Betrugsversuche frühzeitig zu erkennen.

Die Prüfung erfolgt nach einem Ampelsystem:

  • ✅ Match: Name und IBAN stimmen überein – die Bank haftet bei Fehlern.
  • ⚠️ Close-Match: Geringe Abweichungen – der Auftraggeber trägt die Haftung.
  • ❌ No-Match: Keine Übereinstimmung – volle Haftung beim Zahlenden.

🛡️ Warum ist VoP wichtig?

Die neue Regelung soll:

  • das Vertrauen in digitale Zahlungsverfahren stärken,
  • Rückabwicklungen durch fehlerhafte Transaktionen reduzieren,
  • Schutz vor Phishing und gefälschten Rechnungen bieten.

🧾 Was müssen Unternehmen und Selbstständige jetzt tun?

1. Lieferantenstammdaten prüfen

Stellen Sie sicher, dass der Name des Zahlungsempfängers exakt dem Kontoinhabernamen entspricht.

2. Eigene Bankverbindungen aktualisieren

Ihr Unternehmensname sollte mit dem bei der Bank hinterlegten Kontoinhabernamen übereinstimmen. Informieren Sie Ihre Kunden über den korrekten Empfängernamen.

3. Rechnungsformulare anpassen

Ergänzen Sie Ihre Rechnungsvorlagen um Hinweise zum korrekten Empfängernamen, um Zahlungsprobleme zu vermeiden.

4. Interne Prozesse klären

Definieren Sie, wie mit Close-Match- oder No-Match-Fällen umgegangen wird. Wer trägt die Verantwortung? Welche Workflows greifen?

⚖️ Haftungsregelung im Überblick

Die Haftung bei SEPA-Zahlungen wird künftig klar geregelt:

  • Bei Match haftet die Bank.
  • Bei Close-Match oder No-Match haftet der Zahlende.
  • Bei Verzicht auf VoP (z. B. Sammelüberweisungen mit Opt-out) liegt die Haftung ebenfalls beim Auftraggeber.

Ähnliche Beiträge