Verwirrung um die GoBD für 2020

Die Finanzverwaltung hatte die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) neu gefasst und am 18.07.2019 veröffentlicht. Da weiterer Abstimmungsbedarf besteht, wurde die im Juli auf der Internetseite des BMF veröffentlichte Folgeversion der GoBD wieder entfernt. Die dort beschriebenen Erleichterungen gelten also zunächst noch nicht!

Konkrete Punkte waren z.B. das Abfotografieren von Belege mit Smartphones (mobile Scannen), die Verlagerung der elektronischen Buchführung in das Ausland und die Umwandlung in ein unternehmenseigenes Format (sog. Inhouse-Format).

Es bleibt abzuwarten, ob bis zum Jahresende eine Neufassung vorliegen wird.

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