Steuerentlastungsgesetz 2022: Rückwirkende Änderung

Steuerentlastungsgesetz 2022: Rückwirkende Änderung

Rückwirkende Erhöhung des Grundfreibetrags und des Werbungskostenpauschbetrags zum 01.01.2022. Korrigiert werden Mitarbeiter mit den Steuerklassen 1 bis 5 oder Grenzgänger (ohne ELSTAM) / Belgien. Arbeitnehmer mit der Steuerklasse 6, pauschal versteuerte Minijobber und ausgeschiedene Arbeitnehmer werden bei der Korrektur nicht berücksichtigt. Die Steuerentlastung dieser Personen erfolgt ggf. dann mit Einkommensteuerveranlagung. Nach der Installation des Juni…