A1 Bescheinigung – was ist das genau?

Arbeitnehmer im Auslandseinsatz müssen eine sogenannte A1-Bescheinigung mit sich führen. Wird ein vorübergehend im Ausland beschäftigter Arbeitnehmer ohne A1-Bescheinigung erwischt, droht ein schmerzhaftes Bußgeld. Die Vorschriften des A1-Verfahrens gelten seit Mai 2010. Seither ist die Entsendebescheinigung („A1-Bescheinigung“) für jede vorübergehende Beschäftigung im EU-Ausland und einigen weiteren Staaten Pflicht. Betroffen sind z. B. Betriebe in denen…