A1 Bescheinigung – was ist das genau?

Arbeitnehmer im Auslandseinsatz müssen eine sogenannte A1-Bescheinigung mit sich führen. Wird ein vorübergehend im Ausland beschäftigter Arbeitnehmer ohne A1-Bescheinigung erwischt, droht ein schmerzhaftes Bußgeld.

Die Vorschriften des A1-Verfahrens gelten seit Mai 2010. Seither ist die Entsendebescheinigung („A1-Bescheinigung“) für jede vorübergehende Beschäftigung im EU-Ausland und einigen weiteren Staaten Pflicht. Betroffen sind z. B. Betriebe

  • in denen Geschäftsreisen ins Ausland anfallen
  • die Aufträge im Ausland annehmen
  • mit Arbeitnehmern im Auslandseinsatz (Speditionen und Busunternehmen)

Die A1-Bescheinigung bestätigt den kontrollierenden Stellen im Ausland, dass der Arbeitnehmer der deutschen Sozialversicherung untersteht.

Die A1-Bescheinigung ist für den Auslandseinsatz in allen Mitgliedstaaten der EU, in den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (Island, Liechtenstein, Norwegen) und in der Schweiz zu beantragen.

Wo die A1- Bescheinigung zu beantragen ist, hängt davon ab, wie der Arbeitnehmer krankenversichert ist. Zuständig ist

  • bei gesetzlich Versicherten die jeweilige Krankenkasse
  • bei privat Versicherten die entsprechende Rentenversicherung, z.B. die Deutsche Rentenversicherung oder die DRV Knappschaft Bahn-See
  • bei privat Versicherten, die Mitglied in einem berufsständigen Versorgungswerk sind (z. B. Tierärzte, Steuerberater) die Arbeitsgemeinschaft Berufsständischer Versorgungseinrichtungen

Mit Lexware lohn+gehalt können Sie die A1-Bescheinigung elektronisch erstellen und versenden. Hierzu gibt es ein Schulungsvideo und weiterführende Informationen.

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