Anhebung der Bemessungsgrenze für Elektrofahrzeuge als Dienstwagen

Der Bundesrat hat am 22.3.2024 dem Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses zum Wachstumschancengesetz zugestimmt. Damit treten zum Teil rückwirkend zum 01.01.2024 Änderung in Kraft die ggf. Ihre Lohnabrechnung betreffen. So wird bei der Abrechnung von von Elektro-/Hybridfahrzeugen die Grenze des Bruttolistenpreise von 60.000 EUR auf 70.000 EUR korrigiert, wenn das Auto auch im Jahr 2024 angeschafft wurde.

Bei der lohnsteuerlichen Dienstwagenbesteuerung wird der geldwerten Vorteile für die Privatnutzung von Elektro- und Hybridfahrzeugen die Bemessungsgrundlage (Bruttolistenpreis) gem. § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG zu 50% bzw. 25 % angesetzt. Der geldwerte Vorteil sinkt entsprechend. Die Reduzierung gilt auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und für Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung.

Diese Gesetzesänderung ist nach der Installation des Updates April 2024 in Ihren Lexware lohn+gehalt Programm enthalten. Das Update steht voraussichtlich ab dem 04.04.2024 über den Lexware Info Service (LISA) zur Installation bereit.

Wenn das überlassene Fahrzeug die gesetzlichen Kriterien erfüllt, nach dem 31.12.2023 angeschafft wurde und der Bruttolistenpreis über 60.000 EUR aber max. 70.000 EUR beträgt, gehen Sie nach der Installation des Updates wie folgt vor.


Hinweis: Wenn Sie die Auszahlungsbeträge des aktuellen Abrechnungsmonats (März) bereits an Ihre Mitarbeiter ausbezahlt haben, sollten Sie zur besseren Abgrenzung der entstehenden Nachzahlung an die Mitarbeiter zunächst einen Monatswechsel durchführen.

  1. Öffnen Sie über die ‚Lohndaten/Jahresübersicht‘ den betroffenen Mitarbeiter.
  2. Klicken Sie in den ersten Monat 2024 in dem der Dienstwagen abgerechnet wurde. Wählen Sie den Eintrag ‚Korrigieren‘ aus.
  3. Wählen Sie auf der Seite ‚Dienstwagen‘ das zu korrigende Fahrzeug aus und klicken Sie auf ‚Bearbeiten‘.
  4. Wählen Sie als Anschaffungsjahr den Zeitraum ‚2024 und später‘ aus und speichern Sie Ihre Angaben.
  5. Wählen Sie im nachfolgenden Fenster den aktuellen Abrechnungsmonat im Auswahlfeld ‚Bis Monat‘ als Korrekturzeitraum aus. 
  6. Klicken Sie auf ‚Fertigstellen‘. 

Ergebnis: Nach Beendigung des Korrekturlaufs wird die Bemessungsgrundlage mit 25 % angesetzt (bisher 50%). Der korrigierte Auszahlungsbetrag wird auf der aktuellen Lohnabrechnung als Nettobezug ausgewiesen.

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