Meldebescheinigung A1-Elektronisches Antragsverfahren
Das elektronische Antragsverfahren ist zunächst noch optional. Ab dem 1. Januar 2019 ist die verpflichtende Einführung für systemgeprüfte Entgeltabrechnungsprogramme vorgesehen. Selbstverständlich wird Ihnen der elektronischen Antrag rechtzeitig in Lexware lohn+gehalt zur Verfügung stellen.
Bis zur Einführung eines elektronischen Antragsverfahrens ist
- bei gesetzlich Krankenversicherten – die Krankenkasse, bei welcher der Arbeitnehmer versichert ist
- bei privat Krankenversicherten – die Deutsche Rentenversicherung, DRV Knappschaft Bahn-See oder zuständigen Regionalträger der DRV
ein schriftlicher Antrag zu stellen.
Die DVKA (Deutsche Verbindungsstelle Ausland – Krankenversicherung) stellt das Antragsformular per Download zur Verfügung. http://www.dvka.de
Die zuständige Stelle prüft,
- ob eine Entsendung im Sinne der Verordnung EG 883/2004 vorliegt und
- ob die deutschen Rechtsvorschriften für die Zeit der Auslandsbeschäftigung weiterhin anzuwenden sind. Umsetzung in Lexware lohn+gehalt:
Nach erfolgreicher Prüfung wird die „Meldebescheinigung A1“ in Papierform ausgestellt, welche der Arbeitnehmer mitzuführen hat.
Lexware eBook kontieren und buchen
Lexware bietet im Rahmen „Praxiswissen für Unternehmer“ aktuell ein eBook zum Thema „Kontieren und buchen“ an. Autor Elmar Goldstein hat in diesem Buch die in der Praxis häufigsten Kontierungsprobleme, systematisch nach Geschäftsvorfällen eingeteilt.
Welches Konto ist denn jetzt das Richtige? Wie lautet der zugehörige Buchungssatz? Wie unterscheiden sich die einzelnen Konten?
- Erlöse, Kosten, Zinsen und Aufwendungen richtig verbuchen
- Betriebliche Vorgänge nachvollziehen und einordnen
- Inklusive Industriekontenrahmen und BGA Groß- und Außenhandel Rahmen
Eine Leseprobe können Sie hier direkt öffnen – Bestellen können Sie das eBook direkt auf der Lexware Seite.
Lexware Update April 2018
Seit dem 09.04.2018 steht über den Lexware Info Service (LISA) für die meisten Lexware Programme das April Update zur Verfügung, mit der Installation steht die Version dann auf 18.03 (bei Pro und Premium) bzw. 22.03/23.03 (Einzelplatzversion).
Folgende Änderungen sind in dem Update enthalten:
Bei der Lexware Buchhaltung:
– Behebung von Problemen im Bereich der DATEV Schnittstelle
– Behebung von Problemen im Bereich der Umsatzsteuererklärung
Bei dem Lexware lohn+gehalt:
– neue Datenannahme- und Verteilsteller für die AOK Sachesen-Anhalt ab 08.05.2018
– Anpassung für Einkommensbescheinigung im Modul des Bescheinigungswesens durchgeführt
– weitere Programmverbesserungen
Bei der Lexware warenwirtschaft:
– bearbeiten von lagergebuchten Belegen (wie z.B. Lieferschein) ist wieder möglich, ohne Meldung bei niedrigem Lagerbestand und zurücksetzen der Positionsmenge. Falls Sie übergangsweise die Option „negativen Lagerbestand zulassen“ aktiviert haben, kann diese Option wieder deaktiviert werden.
Lexware Unternehmertag – EU Datenschutzgrundverordnung
Am 25. Mai 2018 tritt die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft. Sie betrifft alle Unternehmen, egal ob groß oder klein. Wer ab dem Stichtag die Vorgaben nicht einhält, riskiert Bußgelder in Millionenhöhe!
Damit Ihnen das nicht passiert, unterstützen wir Sie mit vielen wichtigen Informationen rund um die DSGVO. Ab sofort finden Sie leicht verständliches Fachwissen und wertvolle Praxistipps auf unserer Aktionsseite: www.lexware.de/dsgvo
Und das Beste: Exklusiv an unserem Unternehmertag am 19. April bieten wir Ihnen jede Menge zusätzliche Unterstützung. Hier die Highlights:
• Exklusive Online-Schulung zur DSGVO zum Sonderpreis
• Klären Sie individuelle Fragen mit unserem Experten
• Hilfreiche Mustervorlagen (z.B. für die Datenschutzerklärung)
• Gewinnen Sie durch Ihr Feedback eine Reise nach Prag
Nur am 19. April auf: www.lexware.de/dsgvo
Nutzen Sie bereits jetzt die vielfältigen Informationen und sichern Sie sich einen Platz für die Online-Schulung zur DSGVO am 19. April! Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.