Meldebescheinigung A1-Elektronisches Antragsverfahren

Das elektronische Antragsverfahren ist zunächst noch optional. Ab dem 1. Januar 2019 ist die verpflichtende Einführung für systemgeprüfte Entgeltabrechnungsprogramme vorgesehen. Selbstverständlich wird Ihnen der elektronischen Antrag rechtzeitig in Lexware lohn+gehalt zur Verfügung stellen.

Bis zur Einführung eines elektronischen Antragsverfahrens ist

    • bei gesetzlich Krankenversicherten  – die Krankenkasse, bei welcher der Arbeitnehmer versichert ist
    • bei privat Krankenversicherten         – die Deutsche Rentenversicherung, DRV Knappschaft Bahn-See oder zuständigen Regionalträger der DRV

ein schriftlicher Antrag zu stellen.

Die DVKA (Deutsche Verbindungsstelle Ausland – Krankenversicherung) stellt das Antragsformular per Download zur Verfügung. http://www.dvka.de

Die zuständige Stelle prüft,

  • ob eine Entsendung im Sinne der Verordnung EG 883/2004 vorliegt und
  • ob die deutschen Rechtsvorschriften für die Zeit der Auslandsbeschäftigung weiterhin anzuwenden sind. Umsetzung in Lexware lohn+gehalt:

Nach erfolgreicher Prüfung wird die “Meldebescheinigung A1” in Papierform ausgestellt, welche der Arbeitnehmer mitzuführen hat.

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