Umlagesätze und Abgaben für Minijobs
Das muss für Minijobs in 2019 gezahlt werden Die Abgaben für Arbeitgeber und Minijobber bleiben im Jahr 2019 unverändert. Für Minijobs im gewerblichen Bereich fallen weiterhin die folgenden Abgaben an die Knappschaft an (die Pauschsteuer wird auch an die Knappschaft abgeführt und nicht ans Finanzamt): 13,00 % Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung 15,00 % Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung (Arbeitgeberanteil) 3,60…