Anhebung der Bemessungsgrenze für Elektrofahrzeuge als Dienstwagen
Der Bundesrat hat am 22.3.2024 dem Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses zum Wachstumschancengesetz zugestimmt. Damit treten zum Teil rückwirkend zum 01.01.2024 Änderung in Kraft die ggf. Ihre Lohnabrechnung betreffen. So wird bei der Abrechnung von von Elektro-/Hybridfahrzeugen die Grenze des Bruttolistenpreise von 60.000 EUR auf 70.000 EUR korrigiert, wenn das Auto auch im Jahr 2024 angeschafft wurde….