Corona Sonderzahlung auch in 2021
Der Bundestag verlängert die Steuerbefreiung für freiwilligen Sonderzahlungen bis zu 1500 Euro wegen besonderer Belastungen in der Krise bis Juni 2021. Auch die Zuschüsse der Arbeitgeber zum Kurzarbeitergeld bleiben weiterhin steuerfrei.