Verpflichtung zur elektronischen Rechnung (eRechnung)
Mit der finalen Verabschiedung durch den Bundesrat am 22.03.2024 (Wachstumschancengesetz) ist die verpflichtende Einführung zur elektronischen Rechnung beschlossen worden. Hierbei muss zunächst die Begrifflichkeit der elektronischen Rechnung betrachtet werden. Denn es handelt sich hierbei nicht, wie oft irrtümlich angenommen, um eine Rechnung die z.B. als PDF per eMail versendet wird. Eine elektronische Rechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format (häufig in Form einer XML Datei) erstellt, versendet und empfangen wird. Die Verarbeitung im Zielsystem erfolgt dann auch digital. Hierbei gibt es schon ein definiertes Format das der europäischen Norm 2014/55/EU entsprechen muss.
Erfüllt werden diese Anforderungen aktuell z.B. von der XRechnung (aktuell in der Regel bei öffentlichen Auftraggebern schon in Verwendung) und dem hybriden ZUGFeRD-Format (hierbei wird eine PDF und XML Datei kombiniert).
Hier zunächst die wichtigste Information. Lexware kann bereits diese beiden Formate in der Buchhaltung und auch in der Fakturierung verarbeiten.
Ab wann gilt nun die Verpflichtung zur elektronischen Rechnung?
Die grundsätzliche Verpflichtung zur eRechnung gilt ab 01.01.2025, allerdings sind auch schon Übergabgsfristen bis Ende 2027 definiert worden. Dennoch sollten sich Unternehme jetzt schon mit der Thematik befassen. Ein weiterer wichtiger Punkt, die eRechnungs Pflicht gilt nur zwischen Unternehmern. Also Rechnungen die an private Personen ausgestellt werden, sind davon nicht betroffen. Keine Übergangsfrist gilt allerdings für den Empfang der elektronischen Rechnung, so muss sichergestellt werden das Ihr Unternehmen ab 2025 diese Rechnungen empfangen und verarbeiten kann.
Es ist zu erwarten das die Finanzverwaltung zeitnah weitere Anwendungs- und Zweifelfragen klären und veröffentlichen wird. Wir werden nach den Sommerferien hierzu auch (online) Workshops zu diesem Thema anbieten.
Sollten Sie aktuell noch Rechnungen mit einfachen Mitteln wie z.B. Word oder Excel erstellen, können Sie kostengünstig auch von Lexware die lexoffice Lösung nutzen. Ohne eigene Installation sind Sie hier sofort Einsatzbereit. Gerne können Sie lexoffice für 3 Monate gratis einsetzen.
Auch ist die Erweiterung Ihrer Lexware Lösung wie z.B. buchhaltung auf die business plus oder financial office denkbar. Dort wäre dann die Fakturierung mit enthalten. Sprechen Sie uns hier sehr gerne bei Fragen direkt zu an.
Weiterführende Informationen haben wir auch unserer speziellen Seite für E-Rechnungen zusammengestellt.