Mehrwertsteuer – Digitalpaket (OSS)

Ab dem 1. Juli 2021 gelten neue Regelungen für Fernverkäufe, Lieferungen und sonstige Leistungen über elektronische Schnittstellen / One-Stop-Shop-Verfahren (OSS) an Privatkunden innerhalb der EU.

Der One-Stop-Shop (OSS) ist ein Bestandteil der EU-Mehrwertsteuerreform. Nachdem die Europäische Kommission den Termin mehrmals verschob, startet das OSS-Verfahren nun endgültig am 1. Juli 2021.

Ziel ist es, das innergemeinschaftliche Handeln weiter zu vereinfachen und Verkäufe an Privat-EU-Kunden einheitlich ab einem Wert von 10.000 Euro im Bestimmungsland zu besteuern. Die bisherigen unterschiedlichen Lieferschwellen sind damit hinfällig.

Lexware hat hierzu eine eigene Themenseite veröffentlich, in der weitere Informationen zum Verfahren und einer möglichen Umsetzung in der Lexware Anwendung zu finden sind.

Ähnliche Beiträge