XRechnung wird Pflicht in 2020

Fristen, zeitlicher Ablauf sowie betroffene Behörden und Unternehmen

Ein klassisches PDF-Dokument, welches heute häufig als elektronische Rechnung versendet wird, ist im Sinne der Behörden keine wirkliche elektronische Rechnung, da dieses Dokument nicht unbedingt automatisch in elektronischer Form weiterverarbeitet werden kann.

Die Regelungen zur XRechnung gelten zunächst für den Rechnungsversand bzw. -austausch mit den obersten Bundesbehörden. Diese müssen schon seit dem 27.11.2018 in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Alle anderen Bundesbehörden müssen ab dem 27.11.2019 elektronische Rechnungen empfangen können. Die restlichen Behörden und Länder folgen dann bis April 2020.

Für Unternehmer gilt: Eine grundsätzliche Verpflichtung für den Versand einer elektronischer Rechnungen an die Behörde besteht erst ab dem November 2020. Papier- oder reine PDF-Rechnungen werden dann nicht angenommen.

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