Midijobgrenze (Übergangsbereich) EUR 2000

Seit dem 01.01.2023 beträgt die Grenze für den s.g. Übergangsbereich (Midijob) nun EUR 2000 (bis 31.12.2022 lag die Grenze bei EUR 1600). Als Übergangsbereich wird der Entgeltbereich zwischen 520,01 EUR und 2.000 EUR bezeichnet. Durch die Anhebung der Grenze fallen deutlich mehr Arbeitnehmer in der Abrechnung in diesem Bereich. Hierfür hat Lexware kleines Informationsvideo veröffentlicht:

Bei diesen Beschäftigten darf die besondere Berechnung des Übergangsbereichs nicht angewandt werden: 

  • Mitarbeiter in Berufsausbildung (Auszubildende, Teilnehmer an dualen Studiengängen etc.)  
  • Minijobber 
  • Mitarbeiter im Bundesfreiwilligendienst
  • Teilnehmer an einem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr  
  • Mitarbeiter, mit fiktivem Arbeitsentgelt (z. B. Behinderte in Behindertenwerkstätten) 
  • Mitarbeiter mit Kurzarbeit oder Saisonkurzarbeit, wenn das regelmäßige Arbeitsentgelt ohne Kurzarbeit oder saisonalbedingten Arbeitsausfall den Übergangsbereich überschreitet.
  • Mitarbeiter, die sich in Wiedereingliederung nach einer Arbeitsunfähigkeit befinden und aufgrund dessen ein vermindertes Entgelt beziehen.

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