Umsatzsteuer bei photovoltaikanlagen ab 2023

Die Besteuerung von Photovoltaikanlagen zu 0 % Umsatzsteuer nach § 12 Abs. 3 UStG wurde durch das Jahressteuergesetz 2022 am 16.12.22 beschlossen und gilt ab dem 01.01.2023. Einige Einzelheiten und Detailfragen müssen noch durch gesonderte Schreiben des Bundesfinanzministeriums – sogenannte BMF-Schreiben – geklärt werden. Diese werden wohl aber erst in den nächsten Wochen veröffentlicht. Die notwendigen neuen Erlöskonten werden mit der Aktualisierung der Kontenpläne zum Feburar Update von Lexware bereitgestellt. Die DATEV hat zum 30.12.2022 bereits die entsprechenden Erlöskonten veröffentlicht, aber da hierfür auch die Anlage eines 0% Steuersatzes notwendig ist, können diese aktuell nicht manuell angelegt werden.

Über eine angepasste Formulardatei die Sie direkt von Lexware erhalten können, ist es in der Übergangszeit möglich Rechnungsbelege mit 0% Umsatzsteuer zu erfassen. Schreiben Sie hierfür eine E-Mail mit dem Betreff „Photovoltaik Formulare“ an wawi-feedback@lexware.de mit der Angabe Ihrer Kundennummer und Ihren Kontaktdaten. Sofern Sie angepasste Formulare verwenden, wenden Sie sich an Ihren zuständigen Lexware Partner. 

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