Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Zum 01.01.2023 wird nun der Abruf der eAU für den Arbeitgeber verpflichtend, der ‚gelbe‘ Zettel hat weitesgehend ausgedient. Das bedeutet, das Ihre Mitarbeiter keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beim Arzt mehr erhalten, sondern diese durch den Arbeitgeber nach Krankmeldung elektronisch abgerufen wird.

Die technische Umsetzung für die Erfassung in der Lexware Software ist bereits zum 01.01.2022 erfolgt, da nun aber der Vorgang verpflichtend für alle Arbeitgeber wird, ergeben sich doch ein paar Fragen von den Anwendern wie mit dem Verfahren umzugehen ist. Daher bieten wir Ihnen in Zusammenarbeit mit der Lexware Lernplattform selfcoach ein Webinar am 08.12.2022 hierfür an.

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