GoBD und der DATEV Export
Die seit 01.01.2015 geltende GoBD (Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) schreibt vor, das bereits journalisierte Buchungen auch nach einem Ex- oder Import in einer anderes Programm (hier z.B. DATEV), nicht mehr verändert oder gelöscht werden dürfen. Ab 2016 wird daher der DATEV Export in den Lexware Produkten entsprechend angepasst sein.