Inflationsausgleichsprämie in Lexware abrechnen

Arbeitgeber können nun ihren Beschäftigten seit dem 26.10.2022 zum Ausgleich der Inflation 3.000 Euro steuer- und abgabenfrei zukommen lassen. Diese Regelung gilt bis zum 31.12.2024 und der Betrag als Gesammtsumme, also nicht pro Jahr, dieser kann aber gestückelt ausgezahlt werden. Das Gesetz wurde am 25.10.2022 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt rückwirkend zum 01.10.2022 in Kraft. Grundsätzlich handelt es sich im eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, ein Rechtsanspruch für die Beschäftigten besteht daher nicht. Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen, die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Auszahlung einer möglichen Inflationsausgleichsprämie genau zu prüfen und ggf. mit Ihrem Steuerberater zu besprechen.

Um nun die Inflationsausgleichsprämie steuer- und sozialversicherungsfrei in Lexware abzurechnen zu können, müssen Sie im Programm eine neue Lohnart anlegen.

Rufen Sie hierzu den Menüpunkt “Verwaltung” -> “Lohnarten” auf. Klicken Sie in der “Übersicht Lohnarten” auf den Bereich “Einmalzahlung” und selektieren Sie Option “Neue Lohnart”.

Benennen Sie die Lohnart so, dass der Grund der Zahlung ersichtlich ist, z. B. direkt “Inflationsausgleichsprämie”.

Ändern Sie auf der Seite “Kennzeichen Seite 2 von 3” die Einstellungen unter “Steuerpflicht” auf “steuerfrei” und die “Sozialversicherungspflicht” auf “sozialversicherungsfrei”. Wählen Sie das Datum “Lohnart gültig ab” (01.10.2022). Übernehmen Sie die übrigen Kennzeichen der Lohnart wie voreingestellt.

Nachdem Sie die Schaltfläche “Weiter” gedrückt haben, können Sie die neue Lohnart speichern. Mit den speichern macht Sie das Programm auf die fehlende Zuordnung zu einem Fibu-Sachkonto aufmerksam, Sie können das entsprechende Sachkonto gleich erfassen oder auch zu einem spätern Zeitpunkt.

Die Lohnart steht Ihnen nun im Abrechnungsassistenten zur Verfügung, im Lohnkonto ist die Sonderzahlung im Bereich “Steuer Berechnungsgrundlagen” unter dem Eintrag “sonst st.freie Bezüge” eingetragen.

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