Hinweis zu der EEL Meldung Pflege eines erkrankten Kindes

Aufgrund einer kurzfristigen gesetzlichen Änderung des §45 Abs.2 SGB V nehmen Krankenkassen voraussichtlich im Jahr 2015 keine elektronischen Entgeltmeldungen (EEL) für Kinderpflege-Krankengeld an. Wenn Sie alle Angaben im Assistenten erfasst haben, können Sie die Bescheinigung nach der Aktualisierung Februar 2015 für Lexware lohn+gehalt drucken.

Hintergrund ist hier die zum 01.01.2015 geänderte Berechnung des Kinderkrankengeldes. Die Arbeitgeber sollen zukünftig nur noch reduzierte Datensätze an die Krankenkassen senden. Da sich nicht die Höhe, sondern die Berechnungsgrundlage ändert, können die bisher vorgesehenen Informationen nicht mehr genutzt werden, um die Berechnung durch die Krankenkassen zu ermöglichen

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