Neue Entgeltgrenze für Minijobber ab 2024
Aufgrund der Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns ab dem 01.01.2024 auf € 12,41 pro Stunde, wird sich auch die Verdienstgrenze für die geringfügigen Beschäftigungen (Minijobber) ändern. Seit dem 01.10.2022 ist die Grenze für die Minijobber an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt. Daraus folgt, das sich ab dem 01.01.2024 die Entgeltgrenze voraussichtlich von derzeit € 520 auf € 538 anpasst.
Der Übergangsbereich (Midijob) beginnt entsprechend dann bei € 538,01. Hier wird es voraussichtlich aber keine Anpassug im oberen Bereich geben, so das die bestehende Grenze von € 2000 bleibt.
Dies und auch die weiteren Änderungen in der Lohn+Gehaltsabrechnung bzw. der Sozialversicherung werden wir auch in unseren Lexware vor Ort Veranstaltungen präsentieren.