Änderung in der Pflegeversicherung zum 01.07.2023

Um die finanzielle Stabilität der Pflegeversicherung zu sichern und geplante Leistungsanpassungen zu ermöglichen, ist eine Anhebung des Beitragssatzes zum 01.07.2023 vorgesehen.

Der Pflegebeitrag liegt aktuell bei 3,05 Prozent des Bruttolohns, für Menschen ohne Kinder bei 3,4 Prozent. Zum 1. Juli soll er erhöht werden. Dabei muss nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts mehr berücksichtigt werden, ob und wie viele Kinder der Beitragszahler hat. 

Der Beitrag für Kinderlose soll auf 4 Prozent steigen und für Beitragszahler mit einem Kind auf 3,4 Prozent. Der darin enthaltene Arbeitgeberanteil soll von 1,525 Prozent auf 1,7 Prozent erhöht werden. In Sachsen steigt der AG-Anteil auf 1,2%. 

Arbeitnehmer mit Kindern, die jünger als 25 Jahre sind, erhalten eine nach Anzahl der Kinder gestaffelte Ermäßigung.

Übersicht der Beiträge zur Pflegeversicherung

 bundesweit Sachsen
 GesamtbeitragAG-AnteilAN-Anteil AG-AnteilAN-Anteil
Ohne Kind4,0%1,7%2,3% 1,2%2,80%
1 Kind – ohne Altersbegrenzung3,40%1,7%1,70% 1,2%2,20%
2 Kinder < 25 Lj.3,15%1,7%1,45% 1,2%1,95%
3 Kinder < 25 Lj.2,90%1,7%1,20% 1,2%1,70%
4 Kinder < 25 Lj.2,65%1,7%0,95% 1,2%1,45%
5 und mehr Kinder < 25 Lj.2,40%1,7%0,70% 1,2%1,20%

Aufgrund der zum 01. Juli geltenden gesetzlichen Änderungen, die bei Freigabe des Updates Juni 2023 noch nicht veröffentlicht waren, ist der Monatswechsel in den Juli gesperrt. Nach der Installation des Updates Juli 2023 können Sie den Monatswechsel durchführen und mit den ab 01.07.2023 geltenden gesetzlichen Änderungen abrechnen.  Das Lexware Juli Update soll voraussichtlich am 06.07.2023 über den Lexware Info Service bereitgestellt werden.

Als praktische Hilfestellung für diese Änderung und was Sie als Abrechner ab dem 01.07.2023 beachten müssen wird in dem folgendem online Seminar am 11.07.2023 von 10:00 bis 11:00 Uhr aufgezeigt.:

Reform der Pflegeversicherung ab 01.07.2023 – Auswirkung auf Lexware lohn+gehalt
Inhalt: Erfahren Sie in unserem Seminar die theoretischen Grundlagen der Reform, ihre Auswirkung auf die Berechnung der Beiträge zur Pflegeversicherung und vor allem die Umsetzung in Lexware lohn+gehalt. Veranstaltungstermin: 
11.07.2023 10:00 bis 11:00 Uhr
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