Buchung der Minijobber auf separaten Konten

Aufgrund von gesetzlichen Vorgaben der eBilanz, werden die Aufwendungen der Steuern und sozialen Abgaben der Minijobber auf separaten Konten gebucht. In Lexware haben Sie durch die Kontenaktualisierungen diese zusätzlichen Konten erhalten:

– Pauschale Steuern für Minijobber

– Soziale Abgaben für Minijobber

Die erforderlichen Aufwandskonten werden nur bebucht, wenn Sie Minijobber im Lexware lohn+gehalt mit folgenden Lohnarten abrechnen:

  • 0934 Aushilfslohn (Minijob)
  • 0955 Aushilfsgehalt (Minijob)
  • 2907 Sachzuwendung/Dienstleistung an Minijobber pauschal 30% (AG)

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