Die XRechnung kommt

In Lexware haben Sie die Möglichkeit E-Rechnungen zu versenden, für Auftragnehmer von öffentlichen Auftraggebern wird die Übermittlung einer E-Rechnung evtl. sogar Pflicht.

Was ist eine elektronische Rechnung?
Die E-Rechnung wird in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen. So schreibt es die EU-Richtlinie 2014/55/EU vor.

Da häufig nicht alle Details einer Rechnung als strukturierter Datensatz vorliegen, sind auch sogenannte Hybridformate zugelassen, wie z.B. das ZUGFeRD-Format. Diese Formate bestehen aus einer E-Rechnung plus Bilddatei. Reine, strukturierte Formate sind die bekannten Standards XML und EDI. Im Falle der öffentlichen Verwaltung kommt nun die sogenannte XRechnung hinzu. Um diese Formate lesen zu können, ist ein spezieller Viewer erforderlich.

Was viele beim Thema E-Rechnung missverstehen: Eine reine Bilddatei ohne strukturierte Daten – zum Beispiel ein PDF oder eine eingescannte Papierrechnung, die dann per E-Mail verschickt wird, ist keine elektronische Rechnung.

Die Bundesbehörden stellen 2020 komplett auf die E-Rechnung um. Rechnungen in Papierform werden nicht mehr akzeptiert. Das heißt: Alle Unternehmen, die mit der öffentlichen Verwaltung Rechnungen austauschen, müssen auf E-Rechnung umstellen. Aber auch viele private Unternehmen fordern inzwischen häufig elektronische Rechnungen von Ihren Geschäftspartnern.

Diese Formate stehen Ihnen bei Lexware zur Verfügung:
Innerhalb Ihrer Lexware Software stehen Ihnen drei verschiedene E-Rechnungsformate zur Verfügung. Je nachdem, mit welchem Format Ihr Kunde arbeitet, können Sie derzeit zwischen vier Formaten wählen. Für die Nutzung der Formate fallen pro E-Rechnung folgende Gebühren an:

XRechnung (an öffentl. Institutionen) 0,29 Euro zzgl. MwSt.
eRechnung (signiert) 0,29 Euro zzgl. MwSt.
ZUGFeRD 2.0 (basic/comfort) 0,25 Euro zzgl. MwSt.

Wichtiger Hinweis: Alle Kunden, an die Sie die E-Rechnungen schicken, müssen dem elektronischen Verfahren zustimmen

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