Lexware Zwischenupdate Juni 2018

 

Am 25. Mai tritt die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft, die auch die Lexware Software betrifft. Außerdem hat der Gesetzgeber im Bereich Lohn und Gehalt Änderungen beschlossen, die in der zweiten Jahreshälfte bei der Abrechnung beachtet werden müssen.

Damit Sie komplett gesetzeskonform weiterarbeiten, stellt Lexware Anfang Juni entsprechende Updates direkt im Programm zur Verfügung.

Die Neuerungen im Bereich Lohn und Gehaltsabrechnung:

Mit dem neuen Update sind Sie auch weiterhin auf dem aktuellen Stand der Gesetzgebung. So arbeiten Sie sicher und datenschutzkonform weiter. Als Lexware Partner erfahren Sie von uns, was sich gesetzlich ändert und welche Vorteile Ihnen das neue Update bietet.

Die aktuellen UV-Stammdaten

  • Alle Änderungen innerhalb der Gefahrtarifstellen, die ab dem 01.07.2018 gelten, werden im Programm berücksichtigt. Wenn bei einem Mitarbeiter eine alte Gefahrtarifstelle zugeordnet ist, schlägt das Programm automatisch die aktuelle vor. Diese brauchen Sie dann nur noch zu übernehmen.

 Ab 01.07.2018 gültig: Neue Datensätze bei den Meldeverfahren

  • Um sicherzustellen, dass Sie mit Ihrem Programm weiterhin alle Meldungen korrekt übermitteln, haben wir die Datensätze zur verschlüsselten Datenübertragung auf die aktuellen Vorgaben angepasst – inklusive der neuen Version der Datensätze bei den Sozialversicherungsmeldungen.

Reformationstag in Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen und Niedersachsen

  • Rechnen Sie die Löhne und Gehälter in einem der betroffenen Bundesländer ab? Dann wird der neue Feiertag automatisch bei der Abrechnung berücksichtigt.

Die Neuerungen im Bereich Buchhaltung aufgrund der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Mit dem neuen Update sind Sie auch weiterhin auf dem aktuellen Stand der Gesetzgebung. So arbeiten Sie sicher und datenschutzkonform weiter. Als Lexware Partner erfahren Sie von uns, was sich gesetzlich ändert und welche Vorteile Ihnen das neue Update bietet.

Auskunftspflicht integriert

  • Möchte ein Kunde oder Lieferant von seinem Recht auf Auskunft über die bei Ihnen verwendeten personenbezogenen Daten Gebrauch machen? Wählen Sie in der Kontenverwaltung einfach das entsprechende Debitoren- bzw. Kreditorenkonto aus. Mit wenigen Klicks erstellen und drucken Sie ein Anschreiben, das alle gewünschten Informationen enthält. So werden Sie Ihrer Auskunftspflicht im Rahmen der DSGVO schnell und einfach gerecht.

Rechtskonformes Löschen und Sperren personenbezogener Daten

  • Verlangt ein Kunde oder Lieferant, dass seine personenbezogenen Daten in Ihrem Lexware Programm gelöscht werden? Das können ganz einfach in der Kontenverwaltung Ihrer Software tun. Dabei wird die 10-jährige gesetzliche Aufbewahrungsfrist berücksichtigt. Das heißt: Bevor die persönlichen Daten endgültig gelöscht werden können, nimmt das Programm eine Prüfung vor, ob die Daten nach Abgabenordnung noch der Aufbewahrungsfrist für Jahresabschlüsse unterliegen. Ist diese noch nicht abgelaufen, können die Daten nicht gelöscht, aber gesperrt werden. Sind alle gesetzlichen Aufbewahrungsfristen abgelaufen, können Sie die Kundendaten vollständig löschen.

Protokollierung von datenschutzrelevanten Vorgängen gewährleistet

  • Alle Aktivitäten, die mit personenbezogenen Daten zu tun haben, werden in Ihrer Software protokolliert – inklusive der Information, ob lesend oder schreibend auf die Daten zugegriffen wurde. Die gespeicherten Einträge werden jeweils nach 28 Tagen gelöscht.

Flexible, datenschutzkonforme Rechte- und Benutzerverwaltung

  • Haben Sie eine Mehrplatzlösung im Einsatz und arbeiten mit mehreren Nutzern im Netzwerk? Dann bietet Ihnen die neue Berechtigung „Datenschutz“ die Möglichkeit, Ihrem Datenschutzbeauftragten sämtliche Rechte zuzuweisen, die er benötigt. An die restlichen Nutzer können Sie ganz nach Bedarf einzelne Rechte vergeben.

Schutz vor dem unberechtigten Zugriff Dritter

  • Damit Sie wissen, ob Ihr Passwort sicher ist, informiert Sie ein Hinweis im Programm darüber, welche Grundregeln ein Passwort erfüllen muss, um sicher zu sein. Außerdem zeigt Ihnen eine grafische Anzeige die Passwortstärke an.

Hilfreiche Informationsseite für alle, die Datenschutz-Rechte haben

Unter dem Menüpunkt Extras => Datenschutz haben wir an einer zentralen Stelle wertvolle Informationen rund um das Thema Datenschutz für Sie zusammengestellt. Außerdem werden hier alle Datenschutz-Funktionen erklärt, die Ihre Software bietet. Sie greifen von diesem Menü aus direkt auf folgende Informationen zu:

  • Allgemeine Hinweise zum Datenschutz
  • Benutzerrechte
  • Auskunft erteilen
  • Daten löschen/sperren
  • Protokoll ausgeben

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