Neu: Lohnsteuerbescheinigungen (LStB) 2015 mit QR Code

Im ‘QR-Code’ sind die Daten der Lohnsteuerbescheinigung 2015 des einzelnen Mitarbeiters abgespeichert. Diese Daten können aus der Lohnsteuerbescheinigung digital in die Online-Steuererklärung 2015 übertragen werden.

Der Vorteil: Wer mit ‘smartsteuer’ von Lexware seine Steuererklärung erstellt, kann mit einer kostenlosen App den QR-Code auslesen. Die Lohnsteuerbescheinigungsdaten werden dann direkt in die Steuererklärung übernommen. Das lästige und fehleranfällige Abtippen der Daten entfällt also komplett. Weitere Informationen finden Sie unter: www.steuern.de/qr

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