Mindestlohn ab 2015

In den Lexware vor Ort Veranstaltungen haben wir ja schon über den Mindestlohn ab 2015 viel diskutiert. Auf mehrfachen Wunsch stelle ich Ihnen hier den direkten Link für das Mindestlohngesetzt (MiLoG) rein, vorab aber hier der Hinweis zu der Dokumentierungspflicht:

§ 17 Erstellen und Bereithalten von Dokumenten

(1) Ein Arbeitgeber, der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 8 Absatz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch oder in den in § 2a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes genannten Wirtschaftsbereichen oder Wirtschaftszweigen beschäftigt, ist verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit dieser Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer spätestens bis zum Ablauf des siebten auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertages aufzuzeichnen und diese Aufzeichnungen mindestens zwei Jahre beginnend ab dem für die Aufzeichnung maßgeblichen Zeitpunkt aufzubewahren. Satz 1 gilt entsprechend für einen Entleiher, dem ein Verleiher eine Arbeitnehmerin oder einen Arbeitnehmer oder mehrere Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung in einem der in § 2a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes genannten Wirtschaftszweige überlässt. Satz 1 gilt nicht für Beschäftigungsverhältnisse nach § 8a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch.

Erläuterung:

Hieraus ergibt sich die Verpflichtung zur Aufzeichnung von Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit (min. 2 Jahre aufzubewahren). Diese Pflicht besteht für geringfügig Beschäftigte (§ 8 Absatz 1 des Vierten Sozialgesetztbuches), mit Ausnahme der geringfügig Beschäftigten in Privathaushalten. Dieser Bereich gehört zu der Gruppe von Beschäftigten, deren Bruttolöhne sich durch den Mindestlohn am meisten erhöhen werden. Aufgrund der Begrenzung der möglichen Arbeitsstunden (max. 52h) um den Status der Geringfügigkeit zu erhalten, bekommt die tatsächliche Arbeitszeit und der gearbeiteten Tage eine besondere Bedeutung. Gleiches gilt für die kurzfristigen Beschäftigungen.

 

Als Abendlektüre empfehle ich dann: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/milog/gesamt.pdf

 

Ähnliche Beiträge