Neues über Mini- und Midijobs ab 01.10.2022

Die Anhebung des Mindestlohns auf 12 € /Std. ab dem 01.10.2022 hat den GKV-Spitzenverband auf den Plan gerufen. Ab dem Zeitpunkt gelten neue Regelungen, die Auswirkung auf die Abrechnung und das Meldewesen bei zwei Beschäftigungsformen haben: geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob) und den sog. Übergangsbereich (Midijob). Bei der Einführung neuer monatlicher Entgeltgrenzen i.H.v, 520 €/1.600 €  gilt für die bereits bestehenden Arbeitsverhältnisse – wie schon in den Jahren 2014 und 2019 – die sog. Bestandsschutzregelung, die jedoch diesmal ganz anders definiert wurde. Daraus ergibt sich eine ganze Reihe von Besonderheiten, die zu beachten sind.

In diesem online Seminar erhalten Sie alle relevanten Informationen zu diesen Änderung praktisch in Lexware gezeigt.

Neues über Mini- und Midijobs ab 01.10.2022 – Anhebung der Verdienstgrenzen

o   Gesetzlicher Hintergrund der neuen Regelung
o   Auswirkung auf Minijob
o   Auswirkung auf Midijob
o   Bestandsschutzregelung bis zum 31.12.2023
o   Auswirkung auf das Meldewesen
o   Umsetzung in Lexware lohn+gehalt Update Oktober

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